Jeannette Bednorz

Rechtliche Betreuungen

Rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften

 

Selbstbestimmt Leben mit der Sicherheit der rechtlichen Betreuung

Im Alter oder durch andere Beeinträchtigungen wird es erschwert oder unmöglich, das eigene Leben zu organisieren und den täglichen Anforderungen gerecht zu werden.

Auch Verwandte, Partner und Freunde sind mit der Aufgabe, einem lieben Menschen Unterstützung in persönlichen und rechtlichen Belangen zu leisten, häufig überfordert.

Wir unterstützen und schützen Sie, wenn Ihre Fähigkeiten zum selbstbestimmten Entscheiden und Handeln beeinträchtigt sind.
Ihre Wünsche, Ihr Wille und Ihr Wohl stehen dabei im Vordergrund.

Die Bewahrung und die Verwirklichung Ihrer Selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt mit dem Ziel, dass Sie Ihr Leben nach Ihren Vorstellungen und Wünschen gestalten können.
Wo es möglich ist, versuchen wir Ihre Fähigkeiten zu stärken, sodass Sie Ihre Angelegenheiten wieder selbst erledigen, wiederherstellen oder verbessern können.

Informationen

 

Beratung

Wenn Sie im Leben Unterstützung benötigen, ist es unsere Aufgabe, Sie bei der Organisation Ihres Alltages und den rechtlichen Belangen zur Seite zu stehen.

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie bei all Ihren Fragen und Anliegen zu dem Thema »Rechtliche Betreuung«, des Weiteren ist uns eine von stetigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit besonders wichtig.

In gemeinsamen Gesprächen mit Ihnen finden wir heraus, was Ihre Wünsche sind und wo Sie Unterstützung benötigen. Wir zeigen Ihnen Wege auf, in welchem Rahmen die Umsetzung erfolgen könnte. Unterstützend können dabei auch Familienangehörige und Freunde beteiligt sein.

Sie müssen keine Sorgen haben, dass Sie durch die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers entmündigt werden – auf Ihre Geschäftsfähigkeit hat die gesetzliche Betreuung keine Auswirkung. Sie können weiterhin rechtswirksam handeln.

Gerne beraten wir Sie auch beim Erstellen einer Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder Vorsorge-Vollmacht.

Aufgaben

Die Aufgabe der gesetzlichen Betreuung liegt in der Unterstützung zur Organisation Ihres Alltags. Das Ziel ist, Ihre Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern, damit Sie Ihr Leben wieder selbst gestalten und ohne Betreuung meistern können.

Bei der Erledigung dieser Aufgaben steht ihr Wohl stets im Vordergrund.

Zum Auftrag des gesetzlichen Betreuers gehört ein vielschichtiger Aufgabenkreis an medizinischer und administrativer Organisation, von denen im Folgenden einige häufige Beispiele genannt sind:

  • Durchsetzung von Ansprüchen wie z.B. Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, ALG I, ALG II, Rentenansprüche, Leistungen der Pflegeversicherung und vieles mehr.
  • Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch Arztauswahl, ambulanten Pflegedienstes, Hilfsmittel, Einleitung und Zustimmung medizinischer Maßnahmen.
  • Zahlung von Verpflichtungen, Schuldenregulierung, Verwaltung und Führen Ihres Vermögens.
  • Regulierung der Mietzahlungen, Mietschulden, Abwenden von Räumungsklagen, Umzüge, Klinikaufenthalte.

Voraussetzung

Die Voraussetzung einer gesetzlichen Betreuung und Verfahrenspflegschaft, d. h. die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers liegt vor, wenn Sie volljährig und hilfsbedürftig sind und aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können (§ 1896 BGB).

Weiterhin ist in § 276 FamFG Folgendes geregelt: »Soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist, bestellt das Gericht dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren.«

Abhängig von Ihrer Lebenssituation überträgt das Betreuungsgericht dem gesetzlichen Betreuer bestimmte Aufgabenkreise, in denen Sie Unterstützung benötigen. Nur in diesen Aufgabenkreisen kann der Betreuer die Stellung des gesetzlichen Vertreters für Sie übernehmen. Hierzu gehören die Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung vor Behörden, Gerichten, Versicherungen, Erbschaftsangelegenheiten, Postangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Der Verfahrenspfleger ist kein Vormund, sondern ein Helfer. Er unterstützt den Betroffenen bei der Geltendmachung seiner Verfahrensrechte. Er ist weder weisungsgebunden noch unterliegt er der Aufsicht des Betreuungsgerichts.   Ebenso wenig ist er aber auch an Weisungen des Betroffenen gebunden, sondern hat dessen »objektiven« Interessen wahrzunehmen. Beide können daher unterschiedlicher Ansicht sein.

»Nicht die Jahre in unserem Leben zählen, sondern das Leben in unseren Jahren«
Adlai Stevenson

Unser Team

 

Jeannette Bednorz

Ich bin seit 2001 selbständig als Berufsbetreuerin und verfüge über eine langjährige Erfahrung.

Um dem vielschichtigen Aufgabenbereich in der rechtlichen Betreuung sowie dem Umgang auch mit solchen Menschen optimal gerecht zu werden, die nicht selten unter Krankheiten leiden, habe ich diverse Ausbildungen und Studiengänge absolviert:

  • Ausbildung zur examinierten Krankenschwester.
  • Studium an der Fachschule für Sozialpädagogik
  • Studium »Betreuung und Vormundschaft« an der Steinbeis-Hochschule/Berlin

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/ innen e.V. (BdB e.V.)

Mitarbeiterinnen

Silvia Goerlitz

Mit dem Hintergrund einer medizinischen Ausbildung sowie eines Fernstudium im kaufmännischen Bereich ist Silvia Goerlitz seit sechs Jahren die »gute Seele« unseres Büros.
Sie steht Ihnen bei allen Fragen telefonisch mit Rat und Tat zur Seite, kümmert sich um die Organisation, Korrespondenz mit Behörden u.v.m. .

Carlotta Harms

Sie unterstützt uns neben ihrem Studium in Geisteswissenschaften und Philosophie in all unseren täglichen Aufgaben kompetent und motiviert.